Wiederaufnahme des Übungsbetriebes beim SVS im Rahmen von Covid-19

Am Montag hat die Niedersächsische Landesregierung einen „Lockerungsfahrplan“ für die kommenden Wochen aufgestellt, der auch uns als Sportverein betrifft.

Er ermöglicht uns die schrittweise und stark an Auflagen gebundene Wiederaufnahme des Sportbetriebes.

Wir freuen uns sehr über diese Lockerung, jedoch sind wir nun auch in der Pflicht, allen Mitgliedern sportliche Aktivitäten gemäß der Auflagen zu ermöglichen und diese umgehend umzusetzen.

Die angehängten Informationen richten sich an alle Mitglieder und Übungsleiter des SVS und sollen als Leitfaden für die Wiederaufnahme des Übungsbetriebes dienen.

Schreiben des Vorstandes zur Sportstättennutzung

Meldebogen SVS Sportliche Tätigkeit Covid-19

Die zehn Leitplanken des DOSB

Massnahmen zur Trinkwasserhygiene

Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 05. Mai 2020