Aktuelles zu den Corona – Beschränkungen (Stand 02.06.2020)

Liebe Vorstandsmitglieder, Trainer, Übungsleiter, Betreuer und Mitglieder,

mit dem Informationsschreiben vom 06.05.2020 haben wir versucht Ihnen / Euch über den „Lockerungsfahrplan“ der Landesregierung und deren Beschränkungen, insbesondere für die Sportvereine, zu informieren.
Ziel war es, Transparenz über die starken gebundenen Auflagen für die schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Sportverein herzustellen.

In der Mitteilung der Samtgemeinde Nordhümmling vom 26.05.2020 und in der Samtgemeindesitzung mit den Vorsitzenden am 29.05.20 wurden nunmehr die Sperrung der Sporthallen für den Kontaktlosensport (z.B. Gymanstik, Tischtennis) unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen aufgehoben.

Wir haben dies zum Anlass genommen, die Sporthallen, aber auch die Sportplätze, für die Nutzung in beiden Ortsteilen vorzubereiten, um einen Teil der sportlichen Aktivitäten wieder zu ermöglichen.
Als Hygienebeauftragten für den Sportverein Surwold wurde das Sportwartteam um Anita Reckmann, Laura Schomakers und Tanja Gerdes benannt.

Die Lockerungen erfordern jedoch die Einhaltung der Auflagen allen Beteiligten. Dabei sind wir auf eure Unterstützung sowie insbesondere auf die der Übungsleiter angewiesen.
Für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes, gemäß dem Stufenplan und dem Anforderungsprofil, sind die Leitlinien des DOSB und die Benutzungshinweise der Samtgemeinde Nordhümmling zwingend zu beachten.

Die Übungsleiter sind für den regelkonformen Sportbetrieb der „Trainings-/ Übungsgruppe“ verantwortlich und sollten sich in dieser besonderen Situation ihrer Führungsverantwortung bewusst sein.
Eine Aufnahme des Übungsbetriebes ist nach Rücksprache und Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands oder in Absprache mit den Hygienebeauftragten möglich.

Für die Genehmigung, Dokumentation und Archivierung wurde ein „Meldebogen für die Durchführung einer sportlichen Tätigkeit im Rahmen von Covid-19“ entworfen. Der vom Übungsleiter ausgefüllte und unterzeichnete Meldebogen ist nach der Übungsstunde in dem jeweiligen Ordner der Sportanlagen abzuheften.

Bei Verstößen sehen wir uns als geschäftsführender Vorstand in Absprache mit den Hygienebeauftragten in der Verantwortung, den Übungsbetrieb für die jeweilige Gruppe nach Vorstandsbeschluss wiedereinzustellen.
Wir werden die Nutzung der Sportanlagen regelmäßig den rechtlichen Vorgaben anpassen und euch als Übungsleiter und Mitglieder über diese Änderungen fortlaufend informieren.

Gerne stehen wir für euch für Fragen und mit Rat zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis!

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand

Anschreiben SV Surwold

Hausordnung aufgrund der Corona Verordnung

Benutzungshinweise für die Sporthallen in der Samtgemeinde Nordhümmling